AGB´s

Allgemeine Lieferung- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus zukünftigen Geschäftsbeschlüssen, sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind- ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. 
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Dies gilt auch für Angaben in Preislisten, Prospekten, ect. 
2. Die Bestellung durch den Käufer ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Soweit keine andere Frist zur Annahme vereinbart ist, beträgt diese zwei Wochen.
3. Die Bestellung wird durch Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer angenommen.
4. Die Abgabe sowie die Annahme eines Angebots erfolgen ausschließlich schriftlich oder durch Annahme der Lieferung.
5. Die unter § 2 Abs. 2 sowie Abs. 3 beschriebene Annahmeerklärung gilt auch für Bestellung per E-Mail, Ebay-Kleinanzeigen und sonstige Verkaufsportale erfolgen. 

§ 3 Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager inkl. Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
2. Kosten wie Porto, Verpackungen, Frachten und Versicherungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Der Rechnungsbetrag ist zu den genannten Zahlungsbedingungen fällig.
4. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich zu den genannten Bedingungen auf das genannte Konto, Bar oder mit Ec-/Kreditkarte zu erfolgen.

§ 4 Zurückbehaltungsrechte
1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Von uns genannte Liefertermine sind Annäherungswerte, um die Einhaltung sind wir stets bemüht. Wir sind berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung in Teillieferung zu erbringen. 
4. Aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen können gegen uns keine Ansprüche geltend gemacht werden, es sei denn die Frist wurde ausdrücklich und verbindlich zugesagt.
5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 
6. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 6 Erfüllungsort und Gefahrenübergang bei Versendung
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Käufer die Ware am Sitz des Verkäufers (Erfüllungsort) abzuholen. Der Erfüllungsort ist auch dann der Sitz des Verkäufers, wenn dieser die Ware an den Käufer sendet.
2. Der Versand unser Waren erfolgt ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit Verlassen unseres Hauses geht die Gefahr für die bestellte Ware auf den Käufer über. Gleiches gilt im Fall einer Abholung im Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft.
3. Sofern keine gesonderten Wünsche des Bestellers vorliegen, wählen wir die nach unserer Ansicht kostengünstigste Versandart, ohne jedoch für die Auswahl eine Haftung zu übernahmen.

§ 7 Sonderanfertigungen/-bestellungen
1. Auf Sonderwunsch angefertigte oder bestellte Waren, müssen in jedem Fall abgenommen und bezahlt werden, es sei denn, sie weisen einen von uns zu vertretenden Mangel auf, der ihre Tauglichkeit für die Zwecke des Käufers aufhebt. 
2. Ist die Tauglichkeit für die Zwecke des Käufers jedoch lediglich gemindert, kann der Käufer nur Herabsetzung der Vergütung, nicht jedoch Rückabwicklung des Vertrags verlangen.
 
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge 
1. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Ware nach Eingang zu prüfen und erkennbare Mängel spätestens 8 Kalendertage nach Erhalt schriftlich zu rügen. Spätere Beanstandungen werden von uns nicht anerkannt. Der Besteller hat uns die Gelegenheit zu geben, uns von der Richtigkeit der Beanstandung zu überzeugen. Bei Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl berechtigt nachzubessern, Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz, werden ausgeschlossen, es sei denn, von uns wurden bestimmte Eigenschaften der Ware zugesichert.
2. Farbunterschiede sowie andere äußere Abweichung eines Artikels sind produktionsbedingt nicht auszuschließen und stellen keinen Mangel da.
3. Wir behalten uns vor drei Nachbesserungsversuche vorzunehmen. Schlagen diese fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 
5. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 
6. Ansprüche aus mangelhafter Lieferung verjähren in jedem Fall 6 Monate nach Lieferung.
7. Die gesetzliche Gewährleitungsfrist für im Gesetz (§§ 434 ff. BGB) vorgesehenen Mängelansprüche des Käufers, bei einer mangelbehafteten Kaufsache beträgt bei Neuware zwei Jahre, sofern es sich bei dem Besteller um den Verbraucher handelt.
8. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
9. Bei Verkauf von Gebrauchtwaren übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung. 
10. Weist die Kaufsache innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf oder der Übergabe einen Mangel auf, muss nicht der Käufer den Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat, sondern dies wird zu Gunsten des Käufers vermutet. Nach sechs Monaten gilt diese Beweislastregelung nicht mehr, ab dann ist der Käufer beweispflichtig.

§ 10 Sonstiges
1. Der Kunden erhält den Artikel zur Vorführung, für den vereinbarten Zeitraum, im einwandfreien, gereinigten Zustand. Die Rückgabe nach dem vereinbarten Zeitraum erfolgt durch den Kunden gereinigt.
2. Bei Abholung ist die Anwesenheit einer betriebszugehörigen Person erforderlich, sollte dies nicht der Fall sein, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt.
3. Sollte die Rückgabe nicht in dem unter §10 Nr.1 aufgeführten Zustand erfolgen, wir der Reinigungsaufwand, je nach Höhe des Aufwands, dem Kunden in Rechnung gestellt. Dieser Aufwand enthält Arbeitszeit sowie benötigte Reinigungsmittel. Der Zustand wird vor der Reinigung als Nachweis bildhaft dokumentiert.
4. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung vom Mieter entstanden sind, werden in Rechnung gestellt.
5. Gemäß dem Fall, die Reinigung führt nicht dazu, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, wird die Wertminderung des überlassenden Artikels dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 11 Rücktritt
1. Ist eine vertragsmäßige Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller hieraus Rechte gegen uns herleiten kann.
2. Widerruf und Rückgabe gilt nur für Fernabsatzgeschäfte unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
3. Im Falle eines Widerrufs oder der Rücknahme aus Kulanz, sind die entstandenen Versandkosten trotz Gutschrift des Warenwertes vom Kunden zu tragen.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
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